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Mehr Netto vom Brutto: Der Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen bzw. die Rente steuerfrei bleibt, soll um mindestens 696 Euro auf 11.604 Euro steigen. Finanzminister Christian Lindner möchte den Freibetrag sogar auf 11.784 Euro erhöhen; die Entscheidung stand bei Redaktionsschluss dieser Perspektiven-Ausgabe noch aus. Für Verheiratete bleibt doppelt so viel vom Einkommen steuerfrei. Der Spitzensteuersatz (42 %) soll für Alleinverdienende erst ab 66.761 Euro statt bisher 62.810 Euro greifen. Apropos Steuern: Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können rückwirkend für das Steuerjahr 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind seit diesem Jahr 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Höhere Kinderfreibeträge: Der Kinderfreibetrag soll 2024 auf 3.192 Euro je Elternteil angehoben werden. In Sachen Kindergeld bleibt es bei den Anfang 2023 eingeführten 250 Euro je Kind. Ab 2025 soll das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden.

Höhere Krankenkassenzusatzbeiträge: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse steigt voraussichtlich von 1,6 auf 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Er ist eine Richtgröße für die individuellen Zusatzbeitragssätze, die die Krankenkassen zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent erheben können. Deren tatsächliche Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt.

Höhere Sozialabgaben: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2024 bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro bzw. 5.175 Euro im Monat steigen (2023: 59.850 Euro bzw. 4.987,50 Euro/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 69.300 Euro bzw. monatlich 5.775 Euro belaufen (2023: 66.600 Euro bzw. 5.550 Euro/Monat). Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung soll deutlich steigen: in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100 Euro/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen, bis zu welchem Betrag die Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.

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Redaktionsschluss: 30. Oktober 2023, 15 Uhr