In Zeiten des Klimawandels und politischer Unsicherheiten möchten manche Anleger nicht mehr in eine Ölfirma oder ein Rüstungsunternehmen investieren. Laut einem Bericht des Deutschen Instituts für Altersvorsorge wollen gerade jüngere Anleger ihre Mittel mehr und mehr in Investments anlegen, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. So sollen Kapitalströme verstärkt beispielsweise in nachhaltige Unternehmen umgeleitet werden.
Es gibt immer mehr Finanzprodukte, die den Zusatz „ESG“ im Titel tragen. Es handelt sich hierbei meist um Finanzprodukte, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Was sich hinter den drei Kriterien verbirgt, erläutern folgende Beispiele:
- E für „Environmental“: ein Finanzprodukt, das in Unternehmen investiert, die umweltfreundlich arbeiten, zum Beispiel durch Filteranlagen oder eine müllvermeidende Produktionsweise. Weitere Fragen an die Unternehmen sind, ob sie erneuerbare Energien verwenden oder die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigen.
- S für „Social“: Finanzprodukte, die in Unternehmen mit fairen sozialen Bedingungen für Mitarbeiter, für Lieferanten und für ihr gesellschaftliches Umfeld investieren. Auch Chancengleichheit, das Einhalten von Geschlechter- und Behindertenquoten oder Weiterbildungschancen sind hier wichtige Aspekte.
- G für „Governance“: Die Unternehmen, in die investiert wird, haben interne Kontrollen zur Einhaltung von Gesetzen und Regeln sowie zur Vermeidung von Risiken, transparente Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption oder eine Vergütung für Vorstände, wenn sie Nachhaltigkeitsziele erreichen.
Andere Bezeichnungen für Anlageformen, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, können die Abkürzung „SRI“ (Socially Responsible Investing) und die Zusätze „Sustainability“ oder „Low Carbon“ sein. Die Zuordnung einzelner Investitionen zu diesen Kriterien sowie zu „ESG“ unterliegt allerdings keinem einheitlichen Standard.
Tipp: Es gibt bis heute keinen globalen Standard zur Bewertung nachhaltiger Kapitalanlagen. Ein wichtiger Schritt ist die „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der EU (englisch: „Sustainable Finance Disclosure Regulation“, kurz: SFDR), die unter anderem Transparenzstandards für bestimmte Finanzprodukte festlegt. Als nachhaltig vermarktete Finanzprodukte, die unter diese Verordnung fallen, müssen offenlegen, welche ökologischen oder sozialen Kriterien sie beachten beziehungsweise welche nachhaltigen Investitionen sie anstreben und wie dies erreicht werden soll. Wer nachhaltig investieren will, sollte sich die Beschreibung des Finanzprodukts – zum Beispiel die Aussagen hierzu im Fondsprospekt und die Anlagekriterien des Fonds – genau ansehen.