Private Altersvorsorge – Ihre finanzielle Zukunft gestalten
Wer möchte schon im Alter auf seinen gewohnten Lebensstandard verzichten?
In vielen Fällen reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um diesen aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie also später mehr erwarten, als die gesetzliche Rente bietet, sollten Sie jetzt aktiv werden.
Ihre Vorteile
Förderung
Mit staatlichen Fördermöglichkeiten kombinierbar
Flexibel
Vertragsgestaltung und Auszahlungsmöglichkeiten wählbar
Vermögensaufbau
Einzahlungen schon ab € 25 monatlich möglich
Abschaffung Solidariätszuschlag – wer kann davon profitieren ?
Neun von zehn Steuerpflichtigen zahlen in Zukunft keinen Soli mehr. Der Solidaritätszuschlag (Soli) dient seit 1995 der „Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms“ im Rahmen der Wiedervereinigung. Hauptziel war der Aufbau von Wirtschaft und Infrastruktur in den neuen Bundesländern. Grundsätzlich muss jeder Steuerzahler in Deutschland den Soli zahlen. Der Soli beträgt 5,5 % auf die Einkommensteuer. Die Bundesregierung hat Ende 2019 entschieden den Soli abzuschaffen. Die Umsetzung erfolgt allerdings in einem Stufenmodell.
Solidaritätszuschlag
1 Die genannten Brutto-Jahreseinkommen stellen eine grobe Orientierung zur Minderungszone dar und beschreiben keine individuelle Situation. Die Berechnung des Solidaritätszuschlags und seines Wegfalls basiert auf der Einkommensteuer. Diese bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Brutto-Jahreseinkommen. Aus diesem Grund kann sich die Milderungszone auch in anderen Bereichen des Brutto-Jahreseinkommens bewegen. | Quelle (Inhalte der Säulen-Grafik): Bundesministerium der Finanzen (https://www.bundesfinanz- ministerium.de /Content /DE / Bilderstrecken/Infografiken /2019-10-24-soli-abschaffung /2019-10-24-soli-abschaffung-bild.html; Stand 08/2020)
So viel Geld im Monat steht Ihnen voraussichtlich ab 2021 mehr zur Verfügung:
Wer renditeorientiert denkt, geht neue Wege – und stößt dabei auch auf fondsbasierte Vorsorgekonzepte.
Eine fondsbasierte Altersvorsorge, die in Aktien investiert, kann eine lohnenswerte Alternative im Sinne von mehr Rendite sein. Damit können Sie an der Entwicklung der Kapitalmärkte partizipieren. Denn im Vergleich zu klassischen Anlagen – wie z. B. Sparbuch und Festgeld – kann die Rendite bei einem längerfristigen Investment am Kapitalmarkt höher sein.
Bei einem sehr langen Anlagehorizont, wie bei der Altersvorsorge üblich, können Schwankungen ausgeglichen werden und Sie erzielen die beständigsten Ergebnisse.¹
So flexibel gestalten Sie Ihre Private Altersvorsorge:
Schon ab 25 Euro monatlich für Ihre Vorsorge sparen
Durch gemanagte Anlagestrategien oder ausgewählte Fondsanlagen zum Vermögensaufbau
Anpassung der Vertragsgestaltung auch während der Laufzeit möglich
Flexible Auszahlungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Für Ihre private Rente können Sie staatlich geförderte Versorgungsmodelle nutzen:
Die Riester-Förderung, die Rürup-Förderung oder die betriebliche Altersversorgung.
Im persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, welches Modell für Sie das Richtige ist.
Riester-Rente
Eine riestergeförderte Altersvorsorge bietet neben staatlichen Zulagen und möglichen Steuerbegünstigungen einen gesetzlich vorgeschriebenen Schutz des eingezahlten Kapitals.
Die Beiträge fließen in eigens dafür geschaffene, staatlich zertifizierte Produkte.
Ihre Vorteile:
Staatliche Zulagen für den Rentenaufbau
Kapitalschutz zum Ende der Ansparphase
Sicheres Zusatzeinkommen bis ins hohe Alter
Anpassbare monatliche Beträge ab 35 Euro
Zum Rentenbeginn: Wahl einer lebenslangen Rente oder einmaligen Kapitalauszahlung von max. 30 %
Rürup-Rente
Mit der vom Staat geförderten Rürup-Rente können Sie sich durch regelmäßige Beiträge Kapital aufbauen, das als lebenslange Rente ausgezahlt wird.
Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer, die Steuerbegünstigungen nutzen wollen.
Ihre Vorteile:
Steuerliche Förderung
Vermögensaufbau je nach Anlagepräferenz
Insolvenz- und Pfändungsschutz
Optionaler Berufsunfähigkeitsschutz
Betriebliche Altersvorsorge
Laut Betriebsrentengesetz (vgl. § 1 BetrAVG) hat jeder Mitarbeiter das Recht auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge sind innerhalb bestimmter Höchstgrenzen frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber überweist die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers in den Versicherungsvertrag.
Vorteil für Arbeitnehmer: Bei z. B. 100 Euro Beitrag sinkt das Nettogehalt nur um rund 50 Euro! Unterm Strich kann so mehr Geld in Ihre Versorgung fließen, als wenn Sie sich das Gehalt auszahlen ließen.
Ihre Vorteile:
Produktangebot von fondsgebundener und klassischer Rentenversicherung
Vermögenswirksame Leistungen nutzbar
Übertragbar bei Arbeitgeberwechsel
Steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlungen möglich
Absicherung der Arbeitskraft und der Hinterbliebenen möglich
Sprechen Sie mit uns
Unsere Berater helfen Ihnen, die für Sie passende Altersvorsorge zu finden.
Das Umlageprinzip - heutige Beitragszahler finanzieren heutige Rentner - der gesetzlichen Rentenversicherung steht auf der Kippe. Die Lebenserwartung steigt und viele Menschen dürfen einen langen Ruhestand genießen. Durch die höhere Lebenserwartung bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate steigt der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Dies führt dazu, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen – und das für einen immer längeren Zeitraum. Folglich wird die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen, um den Lebensstandard halten zu können. Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge gewinnen daher zunehmend an Bedeutung.
Die private Altersvorsorge umfasst im weiteren Sinne alle freiwilligen Ansparvorgänge, die dem Vermögensaufbau bis zum Rentenbeginn dienen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Wertpapiere und Immobilien eignen sich für den Aufbau von Altersvorsorgevermögen. Unterstützung bekommen Sie vom Staat in Form von Zulagen und Steuerbegünstigungen und unter Umständen auch vom Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung. Die passenden Anlage sollten je nach Risikobereitschaft, Lebenssituation und dem verbleibenden Zeitraum bis zum Renteneintritt gewählt werden.
Der Staat fördert die private Altersvorsorge über finanzielle Zuschüsse, die sogenannten Riester-Zulagen, und über Steuerbegünstigungen bei der Betrieblichen Altersvorsorge während der Ansparphase. Seit 2008 kann über die jährliche Einkommensteuererklärung ein Sonderausgabenabzug von maximal 2.100 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Während der Rentenphase sind die Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der individuelle Steuersatz im Rentenalter liegt meist deutlich unter dem Steuersatz während der Erwerbs- bzw. Ansparphase.
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. In den meisten Fällen liegt die gesetzliche Rente zwischen 55 und 70% vom Nettolohn, somit sind mindestens 30% und mehr aufzufüllen, um den gewohnten finanziellen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können.
Um eine gute Basis für die Zukunft zu schaffen, empfiehlt es sich, ca. 5-10% des Bruttogehalts in die Altersvorsorge zu investieren, aber auch kleinere Beträge sind hilfreich. Wichtig ist, dass Sie möglichst früh damit beginnen, regelmäßig etwas zurückzulegen und beim finanziellen Bedarf im Ruhestand die Inflation berücksichtigen.
¹ Quelle: finanztip.de/geldanlage, Stand 09.04.2019
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