Teilnahmebedingungen Depotwechselprämie 2019
Prämienangebot
Für Wertpapiere, die auf die Depots der Depotmodelle db PrivatDepot, db InvestmentDepot, maxblue-Depot sowie Orderbegleitendes Wertpapiergeschäft, PrivatMandat Premium, PrivatMandat Aktiv oder die Digitale Vermögensverwaltung ROBIN (hier erfolgt die Einbuchung ausschließlich über Liquidität, die innerhalb von 4 Wochen in ROBIN investiert wird, da hier keine direkten WP-Überträge möglich sind, siehe unten „Prämienbegünstigte Kontoguthaben“) -im Nachfolgenden Depot genannt- des Geschäftsbereichs Privat- und Firmenkundengeschäft bei der Deutsche Bank AG oder der DB Privat- und Firmenkundenbank AG -im Nachfolgenden Deutsche Bank genannt- übertragen werden, zahlt die Deutsche Bank nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine limitierte Geldprämie in Höhe von 0,5% des Wertes der übertragenen Wertpapiere, der in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere ausgewiesen wird. Dieses Angebot gilt daher nicht für Kunden des Geschäftsbereichs Deutsche Bank Wealth Management.
Die Geldprämie beträgt je Kunde insgesamt maximal 7.500 Euro, wobei der Maximalbetrag bei Einbuchungen auf einem oder mehreren maxblue-Depots 500 Euro beträgt. Der Maximalbetrag von 7.500 Euro (bei maxblue-Depots 500 Euro) ist erreicht, wenn die Summe aller bisher an den Kunden geleisteten Prämienzahlungen ab dem 1. Januar 2014 diesem Betrag (bzw. bei maxblue- Depots 500 Euro) entspricht.
Prämienbegünstigte Wertpapiere (gilt nicht für ROBIN)
Prämienbegünstigt sind Wertpapiereingänge, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 im Wert von insgesamt mindestens 10.000 Euro von anderen Instituten auf ein Depot bei der Deutschen Bank erfolgen.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots innerhalb derselben Rechtseinheit oder von Depots, die bei Unternehmen, die zum Deutsche Bank Konzern gehören (z. B. DB Privat- und Firmenkundenbank AG einschließlich maxblue, DWS, Postbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Zurich Versicherung), geführt werden, übertragen wurden. Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind ebenfalls Wertpapiere, die gesperrt oder nicht fungibel sind (z. B. Belegschaftsaktien, verpfändete Wertpapiere) oder an denen Dritten ein Nießbrauch eingeräumt ist.
Prämienbegünstigte Kontoguthaben
Prämienbegünstigt ist Kontoguthaben, das im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 im Wert von mindestens 10.000 Euro in einem Depot bei der Deutschen Bank in Wertpapieren angelegt wird oder in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv, ein Premium Vermögensverwaltungsmandat oder die Digitale Vermögensverwaltung ROBIN investiert wird.
Zur Berechnung der oben genannten Geldprämie wird der Wert der neu erworbenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei der Deutschen Bank ausgewiesen wird.
Für Kontoguthaben, das in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder Premium Vermögensverwaltungsmandat oder ROBIN einbezogen wurde, wird zur Berechnung der oben genannten Geldprämie der Wert des Guthabens berücksichtigt, zu dem es in das Vermögensverwaltungsmandat erstmals einbezogen wurde.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind Kontoguthaben, die aus einem vorausgegangenen Verkauf oder einer Fälligkeit von Wertpapieren aus Depots von Instituten, die zum Deutsche Bank-Konzern gehören (z. B. DB Privat- und Firmenkundenbank AG einschließlich maxblue, DWS, Postbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Zurich Versicherung) resultieren.
Sachprämie Amazon Echo Spot
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.03.2019 erhalten Kunden, die die Depotwechselprämie nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen erhalten, zusätzlich einen Amazon Echo Spot als Sachprämie. Ausgenommen hiervon sind Übertragungen in maxblue-Depots.
Fälligkeit
Die Prämienzahlung und Zusendung der Sachprämie erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die prämienbegünstigten Wertpapiere auf das Depot des Kunden bei der Deutschen Bank eingebucht wurden bzw. das Kontoguthaben in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder -Premium Vermögensverwaltungsmandat oder ROBIN einbezogen wurde.
Mindestanlagedauer / Prämienrückforderung
Der Kunde hat Anspruch auf die Prämie, wenn die übertragenen bzw. zu Lasten Kontoguthabens gekauften Wertpapiere oder deren Gegenwert zum Zeitpunkt der Einbuchung im Empfängerdepot und der am 31. Dezember 2018 bei der Deutschen Bank vorhandene Wertpapierbestand bzw. das Kontoguthaben für mindestens ein Jahr dauerhaft bei der Deutschen Bank angelegt werden. Marktwertveränderungen oder ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere und die Umschichtung in andere Anlagen bei der Deutschen Bank berühren den Prämienanspruch nicht. Anderenfalls reduziert sich der Prämienanspruch um 0,5 % (d. h. er reduziert sich um maximal 7.500 Euro bzw. bei maxblue-Depots um maximal 500 Euro) des in der Wertpapierabrechnung ausgewiesenen Kurswertes der Wertpapiere am Tag der Ausbuchung aus dem Depot bzw. des aus einem db PrivatMandat Aktiv oder Premium Vermögensverwaltungsmandat entnommenen Geldbetrages. In diesen Fällen wird die Deutsche Bank bereits ausgezahlte Prämien in dieser Höhe wieder zurückfordern und die ausgegebene Sachprämie zurückverlangen.
Geltungsdauer
Die Deutsche Bank behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung insgesamt oder in Teilen zu beenden oder zu modifizieren – sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2019. Stichtag ist das Datum des Wertpapiereingangs bzw. des Wertpapierkaufes. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben davon unberührt. Im Übrigen gelten die allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank.
Steuerliche Behandlung
Die Deutsche Bank darf in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten. Zu den steuerlichen Auswirkungen eines Depotübertrages, insbesondere bei einem Gläubigerwechsel oder bei der Übertragung ausländischer Fonds mit Ertragsthesaurierung, sowie zu der steuerlichen Behandlung der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Prämienzahlung unterliegt der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Deutsche Bank AG übernimmt für Sie die steuerliche Verpflichtung für die Sachprämie mit abgeltender Wirkung durch Anwendung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG.
Stand: 31.12.2018