Für schnelle und sichere Zahlungen in Europa

Die neue EU-Verordnung für SEPA-Echtzeitüberweisungen inklusive der Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) tritt in Kraft.

Überblick:

Im April 2024 wurde die Instant Payment Regulation EU 2024/886 verabschiedet. Sie regelt, dass ab Oktober 2025 mit der Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine neue weitreichende Funktion für Kunden hinzukommt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Änderungen:

  • Schneller: SEPA-Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
  • Höher: Der bisherige Überweisungshöchstbetrag von 100.000 Euro entfällt.
  • Neue Möglichkeiten: Alle bekannten Beauftragungswege der SEPA-Überweisung stehen zukünftig auch für die Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung zur Verfügung.
  • Sicherer: Im Zuge der Empfängerüberprüfung werden der Name und die IBAN des Empfängers abgeglichen. Dies soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Zahlers erhöhen. 

Die neue Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister ab dem 09. Oktober 2025, vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Dabei werden die IBAN und der Name des Empfängers zur Überprüfung an die Empfängerbank weitergeleitet und abgeglichen. Nach Erhalt stellen wir Ihnen das Feedback innerhalb des Zahlungsvorgangs zur Verfügung und Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag freigegeben oder ablehnen möchten.

Weitere Details werden wir in Kürze hier veröffentlichen.

Kundeninformation

Die Kundeninformation beinhaltet die wichtigsten Informationen zur neuen Empfängerüberprüfung (Verification of Payee).

FAQ zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP):

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden das Video und die Verbindung zu YouTube erst nach einem Klick aktiv. Bereits beim Aktivieren des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an YouTube bzw. Google gesendet und gegebenenfalls auch dort gespeichert. Wenn Sie den Button "Video aktivieren" anklicken, wird ein Cookie auf Ihrem Computer gesetzt, sodass die Website weiß, dass Sie dem Anzeigen von eingebetteten Videos in Ihrem Browser zugestimmt haben. Weitere Details zu den von Google erhobenen Daten finden Sie unter https://policies.google.com/privacy.