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Neu: Empfängerüberprüfung im Überweisungsverkehr

Die neue EU-Verordnung für SEPA-Echtzeitüberweisungen inklusive der Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) tritt in Kraft.

Neu:

Empfängerüber-prüfung im Überweisungs-verkehr

Die neue EU-Verordnung für SEPA-Echtzeitüberweisungen inklusive der Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) tritt in Kraft.

Überblick

Im April 2024 wurde die "Instant Payments Regulation EU 2024/886" verabschiedet. Sie regelt, dass ab Oktober 2025 bei allen SEPA-Überweisungen eine neue, weitreichende Funktion für Kunden hinzukommt: die Empfängerüberprüfung. Das bedeutet, dass bei jeder SEPA-Überweisung überprüft wird, ob der von Ihnen angegebene Name zu dem Namen passt, der für die IBAN hinterlegt ist. So vermeiden Sie Fehlüberweisungen und sind noch besser vor Betrugsversuchen geschützt.

Was ändert sich

Alle bekannten Beauftragungswege der SEPA-Überweisung stehen zukünftig auch für die Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung zur Verfügung.

Sicherer

Im Zuge der Empfängerüberprüfung werden der Name und die IBAN des Empfängers abgeglichen. Dies soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Auftraggebers erhöhen.

Schneller

SEPA-Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.

Höher

Der bisherige Überweisungshöchstbetrag von 100.000 Euro entfällt.

Die neue Empfängerüberprüfung im Detail

Die neue Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister ab dem 9. Oktober 2025, vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Dabei werden die IBAN und der Name des Empfängers zur Überprüfung an die Empfängerbank weitergeleitet und abgeglichen. Nach Erhalt stellen wir Ihnen das Feedback innerhalb des Zahlungsvorgangs zur Verfügung und Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag freigeben oder ablehnen möchten. 

Die Prüfung ergibt folgende Ergebnisse:

  • Übereinstimmung: IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers überein.
  • Stimmt nahezu: IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein. Der korrekte Name wird zurückgemeldet.
  • Keine Übereinstimmung: IBAN stimmt nicht mit Namen des Zahlungsempfängers überein.
  • Kein Ergebnis: IBAN konnte mit Namen des Zahlungsempfängers nicht abgeglichen werden. Mögliche Gründe: Die Empfängerbank ist nicht erreichbar oder unterstützt die Empfängerüberprüfung (noch) nicht / Ein technisches Problem liegt vor / Das Zielkonto wurde geschlossen oder nicht gefunden / Das Zielkonto ist kein Zahlungsverkehrskonto.

Die Empfängerüberprüfung ist ein Informationsdienst. Sie als Auftraggeber können anhand des Empfängerüberprüfungs-Status vor der Autorisierung entscheiden, ob die Zahlung an den richtigen Empfänger adressiert ist und ausgeführt werden soll. Selbst bei „Stimmt nahezu", Keine Übereinstimmung“ oder „Kein Ergebnis“ können Sie die Zahlung veranlassen und übernehmen in diesem Fall das Haftungsrisiko im Betrugsfall.

Wichtige Informationen

In unserer Kundeninformation haben wir alles Wichtige zur neuen Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, "VoP") für Sie zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen

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