Wie kann ich die Quellensteuer zurückerstatten lassen?
Eine Quellensteuer entsteht direkt an der „Quelle“ (z.B. ein Land in dem eine Geldanlage erfolgt). Hierdurch kommt es zu einer doppelten Besteuerung, da Zinsen nochmals in Deutschland der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen. Die Quellensteuer wird automatisch einbehalten. Eine Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich.
Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten ist es möglich eine Quellensteuer zurückzufordern und somit einer doppelten Besteuerung entgegenzuwirken. Dieser Antrag ist, z.B. bei Geldanlagen in Österreich, direkt beim österreichischen Finanzamt zu stellen.