Wird mein ZinsMarkt-Festgeld bei Fälligkeit wiederangelegt und damit verlängert?

Sofern für das ZinsMarkt-Produkt eine Wiederanlage angeboten wird, können Sie bei Vertragsabschluss den Auftrag erteilen, den Anlagebetrag in voller Höhe für den gleichen Zeitraum und zu dem dann geltenden Zinssatz wieder anzulegen. Die Bank teilt Ihnen mit der Fälligkeitsmitteilung, spätestens 14 Tage vor Ablauf der laufenden Anlage, den für die neue Anlage geltenden Zinssatz mit.

Im Fall einer Wiederanlage wird ausschließlich der ursprünglich Anlagebetrag wieder angelegt, nicht aber die angefallenen Zinsen. Diese werden Ihrem vereinbarten ZinsMarkt-Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Tipp: Den Status der Wiederanlage können Sie im Online-Banking in der Finanzübersicht bei Ihrem ZinsMarkt-Produkt einsehen.


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