Einlagensicherung

Sicherheit für Deutsche Bank Einlagen

Die Deutsche Bank ist im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugeordnet. Diese schützt Einlagen bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro pro Einleger. Maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Darüber hinaus ist die Deutsche Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – die Guthaben des einzelnen Kunden, insbesondere von natürlichen Personen, rechtsfähigen Stiftungen und Unternehmen.

Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen.

Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Die Grenze des Einlagensicherungsfonds bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank.

Detaillierte Informationen finden Sie beim Bankenverband.

Darüber hinaus bietet der Bundesverband deutscher Banken einen E-Mail Service an, über den der Kunde Fragen zum Einlagensicherungsfonds direkt platzieren kann (info.einlagensicherung@bdb.de).

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